ÖFAST-S

Bei der ersten Präsenzübung in diesem Jahr bestätigten 8 Atemschutzgeräteträger mit dem ÖFAST ihre Tauglichkeit für den Atemschutzeinsatz. Bei dieser jährlichen Überprüfung muss jeder AS-Träger, 5 Stationen absolvieren und seine Eignung für das Tragen eines Atemschutzgerätes unter Beweis stellen. 2 weitere Stationen sind für die Träger der Schutzstufe 3 (CSA) verpflichtend.